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EU / Vereinigtes KönigreichZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend / Brexit
Zoll
Zollmeldung EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
05.09.2019
Bonn (GTAI) – Der Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Abkommen (No-Deal-Brexit) kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Deshalb fordert die Europäische Kommission alle Unternehmen auf, ihre Vorbereitungen abzuschließen. Sie hat zu diesem Zweck eine neue Checkliste veröffentlicht. Die Checkliste umfasst unter anderem folgende Themenbereiche:
Marktzugang bzw. Produktzulassung
Produktkennzeichnung
Standortanforderungen
Auswirkungen auf Freihandelsabkommen und Ursprungskalkulation
Zollverfahren und Zölle
Verbote und Beschränkungen
Sanitäre und Phytosanitäre Kontrollen
Grenzüberschreitende Dienstleistungen
Mehrwertsteuer
Die Checkliste ist zurzeit nur auf Englisch verfügbar. Sie finden sie unter folgendem Link:
Checkliste No-Deal
Verlängerung der No-Deal-Notfallmaßnahmen
Als Vorbereitung auf einen No-Deal-Brexit wurden zahlreiche EU-Gesetze erlassen und einseitige Übergangsmaßnahmen festgelegt. Hierzu zählen unter anderem Verordnungen zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr bzw. im Luftverkehr.
Diese Maßnahmen werden angepasst, um der Verschiebung des Austrittsdatums auf den 31. Oktober 2019 Rechnung zu tragen. Inhaltliche Änderungen der Maßnahmen gibt es nicht.
Verordnung zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr (Verordnung (EU) 2019/501): Verlängerung bis zum 31. Juli 2020
Grundlegende Konnektivität im Luftverkehr (Verordnung (EU) 2019/502): Verlängerung bis zum 24. Oktober 2020
Alle bisher verabschiedeten Rechtsakte finden Sie unter folgendem Link:
Übersicht Rechtsakte