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Zoll
Zollmeldung EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
04.04.2018
Bonn (GTAI) – Unter dem Titel „Brexit prepardness“ veröffentlicht die Europäische Kommission laufend Informationsschreiben an die Wirtschaftsbeteiligten (sogenannte „notice to stakeholders“). Darin werden die möglichen Folgen für betroffene Wirtschaftsbereiche und einzelne Regulierungen im Falle eines harten Brexits erläutert.
Harter Brexit bedeutet in diesem Zusammenhang ein Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen. Zwar konnten sich die beiden Verhandlungspartner Ende März auf eine Übergangsphase einigen. Diese ist jedoch Teil des Austrittsabkommens, das noch nicht endgültig ausgehandelt ist. Die Europäische Kommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch nichts vereinbart sei, solange nicht alles vereinbart sei.
Die Europäische Kommission empfiehlt betroffenen Unternehmen daher, sich rechtzeitig auf das Szenario eines harten Brexits vorzubereiten. Sollten sich die Verhandlungspartner nicht auf ein Austritts- und anschließendes Übergangsabkommen einigen können, gelten für das Vereinigte Königreich die gleichen Regeln wie für alle anderen Drittländer.
Bisher wurden 62 Mitteilungen veröffentlicht, unter anderem zu folgenden Themen:
CE-Kennzeichnung
Markenschutz
Chemikaliengesetzgebung REACH
Typengenehmigung von Fahrzeugen
Binnen- und Seeschifffahrt
Schienenverkehr
Zulassung von Arzneimitteln
Alle Informationsschreiben finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission. Die Seite wird laufend aktualisiert:
„Brexit prepardness“