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Zoll
Zollmeldung EU Coronavirus
Maßnahmen werden erneut verlängert
09.11.2020
Seit April 2020 gilt eine Befreiung von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuern für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung von COVID-19 gebraucht werden. Dazu zählen Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte wie zum Beispiel Beatmungsgeräte.
Die Maßnahme war zunächst bis zum 31. Juli 2020 befristet und wird nun erneut verlängert. Sie gilt bis 30. April 2021.
Berechtigt, medizinische Waren und Geräte zollfrei bzw. einfuhrumsatzsteuerfrei einzuführen, sind
Weiterführende Informationen, unter welchen Voraussetzungen die Abgabenbefreiung in Anspruch genommen werden kann, sowie ein ausführliches FAQ finden Sie auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung zur Coronakrise.
Quellen: