Dieser Inhalt ist relevant für:
EU / Kamerun / Tschad / São Tomé und Príncipe / Kongo, Demokratische Republik / Kongo / Gabun / ÄquatorialguineaZoll
Zollmeldung EU
30.07.2014
Bonn (gtai) – Nach Mitteilung der EU-Kommission hat Kamerun zwischenzeitlich das im Januar 2009 unterzeichnete Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) EU-Zentralafrika ratifiziert. Damit kann das Abkommen zwischen den beiden Vertragsparteien zum 4.8.2014 vorläufig angewendet werden. Endgültig in Kraft treten wird das Abkommen, wenn alle EU-Mitgliedstaaten ihr Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben.
Nach dem Interim-WPA erhalten Exporte aus Kamerun zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt. Umgekehrt wird Kamerun seinen Markt in einer Übergangsphase bis 2023 für EU-Exporte öffnen. Zum Schutz seiner Agrar- und Handelsmärkte sind hiervon jedoch Produkte ausgenommen, die Kamerun als sensible erachtet. Zusätzlich enthält das Abkommen Bestimmungen zu handelspolitischen Schutzinstrumenten, zur Streitbeilegung sowie zur Entwicklungszusammenarbeit.
Die Intension eines WPA EU-Zentralafrika war, die handels- und entwicklungspolitischen Beziehungen der Länder Zentralafrikas zur EU in einem neuen bilateralen Abkommenswerk zu regeln. Kamerun hat bisher als einziges Land Zentralafrikas das entsprechende Angebot der EU akzeptiert. Unabhängig davon steht es anderen Ländern der Region (Gabun, Äquatorialguinea, Zentralafrikanische Republik, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Sao Tome y Principe, Tschad) offen, dem Abkommen beizutreten.
Der Text des Abkommens wurde bereits 2009 im Amtsblatt der EU
(ABl. L 57 vom 28.2.2009, S. 2) veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.7.2014