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Zoll
Zollmeldung EU Internationale Handelsabkommen
Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Bericht mit den Fortschritten der letzten Verhandlungsrunde zur Vertiefung des bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA).
09.12.2020
Von Melanie Hoffmann
Das Interims-WPA zwischen der Europäischen Union (EU) und dem östlichen und südlichen Afrika (EU-ESA-Interims-WPA) wurde bereits im August 2009 von Mauritius, den Seychellen, Simbabwe und Madagaskar unterzeichnet. Es wird seit Mai 2012 vorläufig angewandt. Seit Februar 2019 wenden auch die Komoren das Abkommen an. Alle fünf Vertragspartner, die das Abkommen bereits anwenden, haben sich bereit erklärt, über den Warenhandel hinauszugehen und ein noch umfassenderes Abkommen zu verhandeln.
Am 2. Oktober 2019 wurden die Verhandlungen dazu aufgenommen. Der Geltungsbereich des Abkommens soll dabei auf den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, nachhaltige Entwicklung und Wettbewerb ausgeweitet werden. Zudem sollen die Ursprungsregeln modernisiert werden.
Die dritte Verhandlungsrunde für ein vertiefteres Abkommen fand vom 24. bis 27. November 2020 statt. Die Partner machten dabei zahlreiche Fortschritten in den Bereichen: Zoll- und Handelserleichterungen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Ursprungsregeln und Landwirtschaft. Zudem wurden weitere Themen wie Handel und nachhaltige Entwicklung, Handel mit Dienstleistungen und Investitionen und digitaler Handel diskutiert.
Die nächste Verhandlungsrunde ist für April 2021 geplant.
Quellen/Informationen:
Pressemitteilung der KOM (2.12.2020)