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Zollmeldung Indonesien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Indonesien – Erhöhung einer Importnebenabgabe für eine Vielzahl von Waren

Bonn (GTAI) –  Der indonesische Finanzminister hat mit Verordnung 110/PMK.010/2018 vom 5.9.18 den Kreis derjenigen Waren, die den erhöhten Abgabensätzen von 7,5 Prozent oder 10 Prozent der Einfuhrnebenabgabe „Import-Einkommensteuer – Artikel 22 Einkommensteuergesetz (Pajak Penghasila – PPh Pasal 22)“ unterliegen, erheblich erweitert. Die „PPh Pasal 22“ wird neben dem Zoll und der indonesischen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben. Der Normalsteuersatz beträgt 2,5 Prozent für registrierte Importeure. Im März 2017 wurden erhöhte Steuersätze von 7,5 oder 10 Prozent für bestimmte als nicht wesentlich oder „Luxuswaren“ eingestufte Erzeugnisse eingeführt. Dieser Warenkreis wurde mit der aktuellen Verordnung noch einmal um mehr als 900 Linien des indonesischen Zolltarifs erweitert. Die Verordnung ist am 12.9.18 in Kraft getreten.

Zu den betroffenen Waren zählen unter anderem Wein und Spirituosen, Parfüms und Kosmetika, bestimmte Taschen und Schuhe, Bekleidung, Kristallgläser, Gold- und Silberschmiedewaren, Waren aus echten Perlen oder Edelsteinen, bestimmte Klimageräte, Haushaltswaschmaschinen und Wäschetrockner, bestimmte Elektro-Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Armbanduhren, Möbel sowie Busse und Personenkraftwagen. Da es sich um eine Erhöhung einer Einfuhrnebenabgabe und nicht des Einfuhrzolls handelt, sind auch Importe aus Ländern betroffen, mit denen Indonesien Freihandelsabkommen geschlossen hat.

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