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Zollmeldung Kasachstan
28.04.2015
Bonn (gtai) – In der Eurasischen Wirtschaftsunion bestehen Einfuhrquoten unter anderem auf frisches oder gekühltes Rindfleisch (Waren der Gruppe 0201). Eine Einfuhr ist daher nur mit einer Lizenz des Ministeriums der nationalen Wirtschaft möglich.
Dieses vermeldet, dass zum 22.4.15 die Einfuhrquoten im Umfang von 20 Tonnen noch nicht ausgeschöpft wurden. Einfuhrlizenzen für das laufende Jahr können daher noch beantragt werden.
Hingegen wurde die Einfuhrquote auf Geflügelfleisch bereits vollständig ausgeschöpft.
Informationen zur Ausgabe der Einfuhrlizenzen sind beim Ministerium der nationalen Wirtschaft Kasachstans erhältlich unter http://economy.gov.kz/economyabout/9505/ bzw. http://economy.gov.kz/economyabout/9505/62036/
Quelle: Seite des Ministeriums der nationalen Wirtschaft