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Zollmeldung Kolumbien Einfuhrabgaben, übergreifend

Kolumbien modifiziert Steuer auf Tüten aus Kunststoff / Von Susanne Scholl

Bonn (GTAI) – Der kolumbianische Präsident Juan Manuel Santos hat mit Dekret 2198 vom 26. Dezember 2017 die Voraussetzungen für die Erhebung der Steuer auf Kunststofftüten und die Höhe der Steuersätze modifiziert. Für Kunststofftüten, die bestimmte in dem Dekret festgeschriebene kolumbianische und internationale technische Normen und weitere Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, biologischen Abbaubarkeit und Wiederverwertbarkeit erfüllen, gelten ermäßigte Steuersätze, oder sie sind von der Steuer befreit.

Hintergrund ist das Ziel, die kolumbianische Produktion und das Konsumverhalten der kolumbianischen Bevölkerung auf umweltschonende und nachhaltige Verfahren umzustellen.

Kolumbien erhebt die Steuer seit dem 1. Juli 2017. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz 1819 vom 29. Dezember 2016. Betroffen sind Kunststofftüten, die in Supermärkten und Kaufhäusern zum Transport dort erworbener Produkte herausgegeben werden. Die Steuer gilt sowohl für in Kolumbien hergestellte Produkte als auch für importierte ausländische Kunststofftüten.

Steuerpflichtig sind Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, zum Beispiel große Supermarktketten, Kaufhäuser für Bekleidung und Schuhe und Importeure von Kunststofftüten.

Der Regelsteuersatz beträgt für das Jahr 2018 30 Pesos je Kunststofftüte (30 kolumbianische Pesos = etwa 0,01 Euro; Stand: 16. Januar 2018). Der Steuersatz erhöht sich jedes Jahr um 10 Pesos bis zum Jahr 2020.

Produkte, die zu mindestens 40 Prozent aus wiederverwertbarem Material bestehen, unterliegen beispielsweise einem um 25 Prozent ermäßigten Steuersatz. Für Kunststofftüten, die zu mindestens 30 Prozent biologisch abbaubar gemäß den Normen NTC-5991-2014, ASTM D6400-04, UN-EN-ISO 13432:2000-11 und DIN V54900-2 sind, gilt ein um 50 Prozent ermäßigter Steuersatz. Diese und weitere mit Dekret 2198 vorgeschriebenen Normen und weiteren Voraussetzungen sind durch ein von dem kolumbianischen Akkreditierungsinstitut ONAC (Organismo Nacional de Acreditación) akkreditiertes Prüflabor zu zertifizieren.

Grundsätzlich müssen gemäß Dekret 2198 alle Kunststofftüten mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

- Name des Herstellers oder des Importeurs,
- Ursprungsland
- Bezeichnung der technischen Normen, die sie erfüllen
- einen Hinweis darauf, dass die Produkte einem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder von der Steuer befreit sind.

(BS)

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