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Zollmeldung Liberia Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
07.09.2017
Bonn (GTAI) – Das liberianische Ministerium für Finanzen und Entwicklungsplanung hat angeordnet, dass Einfuhrabgaben und sonstige im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren anfallende Gebühren ab sofort anteilig in US-Dollar zu entrichten sind.
Bei Stückgut sind mindestens 50 Prozent der gesamten Einfuhrabgaben in US-Dollar zu zahlen, bei Erdölprodukten liegt der geforderte Anteil bei mindestens 25 Prozent.
In Liberia gelten sowohl der liberianische Dollar als auch US-Dollarnoten als gesetzliche Zahlungsmittel.
Die Vorschrift ist seit der Veröffentlichung am 31. August 2017 in Kraft.