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Zollmeldung Marokko Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
04.04.2019
Bonn (GTAI) - Das marokkanische Handelsministerium macht in seiner Avis N° 08/19 darauf aufmerksam, dass Importeure von landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Ursprung in der Europäischen Union, im Rahmen der im Abkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko vorgesehenen Kontingente, Zollpräferenzen genießen. In diesem Zusammenhang sind noch Restkontingente für den Zeitraum 2018/ 2019 zu verteilen. Bewerber, welche Interesse daran haben in den Genuss dieser Behandlung zu kommen, werden gebeten ihren Wunsch in einem geschlossenen Umschlag unter dem Stichwort „Contingents tarifaires Maroc-UE“ bei der Registratur (bureau de l ordre) der Generaldirektion für Handel (Direction Generale du Commerce), genauer der Direction de la Défense et de la Réglementation Commerciale, Parcelle 14, Business Center, Aile Nord, Bd Riad, Hay Riad, anzumelden.
Es ist auch möglich sein Interesse per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an das Postfach Nr. 610 der Abteilung zu bekunden.
Die Bewerbungen müssen bis zum 19.04.2019 um 16:00 Uhr der Direktion vorliegen.
Die Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:
Eine Kopie des Antrags mit Angabe der beantragten Menge welche auf dem Formular „Demande de Franchise Douanière“ zusammen mit der Kopie einer Proforma Rechnung abgegeben wird. Dieses Formular kann von der Website des Ministeriums für Industrie, Investitionen, Handel und digitale Wirtschaft heruntergeladen werden.
Eine Kopie der Registrierungsurkunde im Handelsregister.
Eine Kopie der Bescheinigung über die Eintragung für die Gewerbesteuer (Patente).
Eine Kopie der Steuerbescheinigung oder der neuesten Erklärungen zur Körperschaftsteuer (Impot sur les Societes - IS) und zur Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutee – TVA).
Eine zusammenfassende Tabelle über das bisherige Importgeschäft während der letzten drei Quotenjahre (2015 / 2016 - 2016/2017 und 2017/2018) über die Waren, die Gegenstand des Antrags sind. Als Vorlage dient Anlage 2 (annexe 2). Es sollen ferner Unterlagen abgegeben werden, welche die Importberechtigung beweisen (Einheitliche Warenanmeldungen und von den Zollbehörden ordnungsgemäß ausgestellte Importpapiere).
Die Angabe der Kontaktdaten, vgl. Anlage 3 (annexe 3).
Zusätzlich zu den Angaben zum Anhang 2 müssen außerdem Übersichtstabellen abgegeben werden, die im Excel-Format erstellt werden können. Die Angaben sollten in chronologischer Reihenfolge aufgelistet werden.
Der Import einiger Waren wird für die Weiterverarbeitung priorisiert. Für Waren, die als solche verwendet sollen, werden Hersteller aufgefordert zusätzlich zu den Übersichtstabellen ihren Bedarf der letzten drei Jahre ebenfalls zu dokumentieren (mittels einer Excel Tabelle).
Die priorisierten Waren finden Sie unter Anlage 1 (annexe 1) in der letzten Spalte „observations“ unter der Umschreibung „priorité aux industriels utilisant ce produit en tant qu'intrant“. Dies hat zu erfolgen unter Angabe der Kontaktdaten (als Vorlage dient Anhang 3) und dem Einreichen weiterer Belegdokumente.
Für alle anderen priorisierten Waren muss eine Kopie der gemäß den geltenden Vorschriften erteilten Genehmigung in den Unterlagen vorhanden sein.
Anträge, die nach Ablauf der vorgenannten Frist oder ohne die oben genannten Belege eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Die Prüfung wird von einem interministeriellen Ausschuss durchgeführt. Die Ergebnisse der Verteilung werden auf der Website des Ministeriums für Industrie, der Investitionen, des Handels und der digitalen Wirtschaft veröffentlicht.
Unter Anhang 1 (annexe 1) finden Sie eine Auflistung der Waren, für die noch Zollkontingente für den Zeitraum 01. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 vorhanden sind. Die Zolltarifnummer sind zum leichteren Verständnis aufgeführt. Einen Link zum Avis samt aller Anhänge finden hier:
http://www.mcinet.gov.ma/sites/default/files/avis%20aux%20importateurs%20produits%20agricoles.pdf