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Mexiko / NAFTAZolltarif, Einfuhrzoll / Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Zoll
Zollmeldung Mexiko Zolltarif, Einfuhrzoll
Das Wirtschaftsministerium hat die seit dem 1. Juli 2020 geltenden Zölle für Waren aus Nordamerika und einheitliche Regeln zur Anwendung zollrelevanter Kapitel des USMCA umgesetzt.
27.07.2020
Von Susanne Scholl
Zum 1. Juli 2020 setzte das mexikanische Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía) per Dekret die gemäß den Regeln des USMCA für Waren mit Ursprung in den USA und Kanada geltenden Zölle um. Dazu zählen auch besondere Zollregelungen für Nicht-Ursprungswaren des Textilsektors gemäß Anhang 6 A des Kapitels 6 des USMCA. Eine Übersicht der geltenden Zölle finden Sie hier.
Am 9. Juli 2020 veröffentlichte das Ministerium die einheitlichen Regelungen für die Interpretation und Anwendung der Kapitel 4 (Ursprungsregeln), 5 (Ursprungsverfahren), 6 (Textilprodukte und Bekleidung) und 7 (Zollverwaltung und Zollvereinfachungen) des USMCA. Die Regelungen gelten seit dem 10. Juli 2020.