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Zollmeldung Oman Verbrauchsteuern
Die Steuer auf Alkohol wurde im Juli 2020 von 50 auf 100 Prozent erhöht.
17.08.2020
Die Steuerbehörde Omans hat die Einführung einer Verbrauchsteuer auf gesüßte Getränke zum 1. Oktober 2020 angekündigt. Betroffen sind alle Getränke, denen Zucker oder Süßungsmittel zugesetzt wurde. Dazu gehören sowohl trinkfertige Getränke als auch konzentrierte Flüssigkeiten, Pulver, Gele, Extrakte als auch jede andere Form, die in ein Getränk umgewandelt werden kann. Von der Steuer ausgenommen sind gesüßte Getränke mit mindestens 75 Prozent Milch oder Milchprodukten, Babynahrung und Getränke, die von Natur aus Zucker enthalten oder für medizinische Zwecke bestimmt sind.
Das Sultanat hat 2019 eine Verbrauchsteuer auf Alkohol, Energy Drinks, Tabakwaren, Schweinefleisch und Erzeugnisse daraus eingeführt. Der Steuersatz für Alkohol wurde vorübergehend von 100 auf 50 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2020 wurde diese Entscheidung wieder aufgehoben. Seitdem wird Alkohol mit 100 Prozent Verbrauchsteuer belastet.
Für die Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist eine Registrierung bei der Steuerbehörde Omans notwendig. Hat der Importeur zum Zeitpunkt der Einfuhr noch keine Registrierung vorgenommen, kann er die Waren dennoch einführen. In diesem Fall ist eine Erklärung (excise goods import declaration) auszufüllen.
Die Einführung einer Verbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte geht auf eine gemeinsame Vereinbarung der GCC-Staaten aus dem Jahr 2016 zurück.
Weitere Informationen:
Ministerial Decision No. 112/2019 amended by the Tax Authority Decision No. 34/2020