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Eurasische Wirtschaftsunion - Schutzmaßnahmen für Stahlprodukte

Bonn (GTAI) – Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission erließ eine Schutzmaßnahme für warmgewalzten Stahl in Form eines besonderen Kontingents.

Dabei soll die Schutzmaßnahme für einen Zeitraum von einem Jahr gelten und setzt ein Kontingent von 1 327 758 Tonnen fest. Innerhalb dieses Volumens kann warmgewalzter Stahl zu einem Nullsatz in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden. Darüber hinaus gilt ein Zolltarif von 20 % des Zollwertes.

Die Schutzmaßnahme gilt ab dem 1. Dezember 2019. Eine Ausnahme davon besteht für warmgewalzte Erzeugnisse aus Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern, aus Ländern mit Präferenzbehandlung, der Republik Korea und den GUS-Ländern (außer der Ukraine). (KAP)

Weitere Nachrichten zur Eurasischen Wirtschaftsunion finden Sie hier: www.eawu.news

KAP

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