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Zollmeldung Russland Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
12.01.2016
Bonn (gtai) – Nach Einschränkungen beim Erwerb ausländischer Maschinenbauprodukte und Arzneimittel durch die öffentliche Hand beschränkt die Russische Föderation auch den möglichen Erwerb von bestimmten Maschinenbauerzeugnissen im Rahmen von Investitionsprojekten.
Die Beschränkung liegt in Form der vorherigen Abstimmung des Erwerbs der jeweiligen Erzeugnisse mit der Kommission für Importsubstitution.
Die Neuregelung betrifft gelistete Investitionsprojekte staatlicher Unternehmen (der Staat ist zu mindestens 50% Anteilseigner) und deren Projekte im Energiebereich (Energiegewinnung, Versorgung) in Höhe von mindestens 100. Milliarden Rubel.
Bei Investitionsprojekten privater Unternehmen muss eine zumindest 10%ige staatliche Finanzierung über Kredite oder sonstige Subventionen erfolgen. Außerdem muss das Investitionsprojekt einen Umfang von mehr als 10 Milliarden Rubel haben. Diese Wertgrenze gilt auch für andere Projekte staatlicher Unternehmen, sowie deren Investitionen im Energiebereich mit staatlicher Subventionierung.
Alle betroffenen Projekte sollen vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in einer Liste zusammengefasst werden. An der Liste wird derzeit gearbeitet.
Die Regeln zur Erfassung der Projekte hat die Regierung bereits in ihrer Verordnung vom 30.12.15 Nr. 1516 festgelegt.
Die für diese Investitionsprojekte zukünftig benötigten, von der Regierung gelisteten Maschinenbauerzeugnisse dürfen erst nach Abstimmung mit der Kommission für Importsubstitution von ausländischen Herstellern erworben werden.
Die Abstimmung mit der Kommission für Importsubstitution hat über die in der Anordnung Nr. 2744-p (vom 29.12.15) gelisteten Maschinenbauerzeugnisse und deren Leistungsmerkmale zu erfolgen.
Dabei handelt es sich um nach Angaben der Regierung besonders wichtige hochtechnologische Erzeugnisse die hohe Forschungsintensität und Kosten aufweisen.
Darunter fallen beispielsweise Gasturbinen, schwimmende Plattformen und Hubschrauber.
Die in der Anordnung Nr. 2781-p (vom 31.12.15) enthaltene Liste führt hingegen Maschinenbauprodukte, deren Einkauf erst nach Freigabe durch die Kommission für Importsubstitution erfolgen kann. Ziel ist es, zunächst nach heimischen Alternativen zu suchen und heimischen Produzenten rechtzeitig die Ausweitung der Produktion zu ermöglichen. Der Schwellenwert der Gesamtkosten für gleichartige Produkte beträgt hierbei 150 Mio. Rubel im Rahmen eines Projekts.
Diese Liste enthält unter anderem Tomographen, verschiedene Arten von Kränen und Werkzeugmaschinen.
Diese beiden Anordnungen traten zusammen mit der Verordnung Nr. 1485 (vom 29.12.15), die die Regeln der Preisermittlung eines einzelnen Maschinenbauprodukts enthält, am 10.01.15 in Kraft.