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Zoll
Zollmeldung Russland Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
17.12.2015
Bonn (gtai) – Russland setzt, wie bereits angekündigt, zum 1.1.16 das im Rahmen der GUS geschlossene Freihandelsabkommen gegenüber der Ukraine aus.
Daneben wird zum 1.1.16 die Einfuhr von Lebensmitteln aus der Ukraine verboten. Betroffen sind die gleichen Lebensmittelgruppen wie bei den Sanktionen gegen die EU.
Die Aussetzung des Freihandelsabkommens wird damit begründet, dass die Ukraine mit dem Beginn der vorläufigen Anwendung des wirtschaftlichen Teils des Freihandelsabkommens mit der EU zum 1.1.16 ihre Standards und Normen denen der EU angleicht. Russland hat in den trilateralen Gesprächen mit der Ukraine und der EU auf der weiteren Anwendung der Standards der GUS bestanden. Die Gespräche haben zu keiner Einigung geführt.
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