Mehr zu:
RusslandEinfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Zoll
Zollmeldung Russland Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
29.09.2016
Bonn (GTAI) – Nachdem die russische Regierung die Beschaffung der öffentlichen Hand bei bestimmten Erzeugnissen auf russische Produkte oder solche aus den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) begrenzt hat, reguliert sie auch den Einkauf in staatlichen Unternehmen.
Beim Einkauf von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten haben nun Anbieter russischer Erzeugnisse Vorrang. Nicht betroffen ist dabei lediglich der Einkauf bei dem einzigen Lieferanten.
Bei einem Bieterverfahren gilt der Preis eines russischen Erzeugnisses als 15% geringer als der eines ausländischen Produkts. Der Vertrag mit dem Anbieter wird dann aber zu dem tatsächlich angebotenen Preis geschlossen. Wenn wiederum die ausländische Ware unter bestimmten Bedingungen eingekauft werden soll, wird der Vertrag zu einem um 15% ermäßigten Preis geschlossen.
Die Verordnung richtet sich an staatliche Unternehmen oder solche, die in bestimmten Bereichen der Grundversorgung tätig sind (wie Energie- und Wasserversorgung).
Keine Anwendung finden die Regeln, wenn in Beschaffungsverfahren nur russische oder nur ausländische Waren (Dienstleistungen/Arbeiten) angeboten werden.
Die Verordnung tritt am 1.1.17 in Kraft. Bis dahin gilt noch das alte Recht fort, das keine pauschale Bevorzugung russischer Waren (Dienstleistungen/Arbeiten) vorsieht.