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RusslandZoll
Zollmeldung Russland
29.10.2015
Bonn (gtai) – Zur Abfertigung von Carnets ATA sind in Russland nicht alle Zolldienststellen befugt. Die abfertigungsberechtigten Stellen werden vom Föderalen Zolldienst bestimmt. Eine aktualisierte Benennung erfolgte nun durch die Anordnung vom 29.9.15. Diese tritt zum 26.11.15 in Kraft. Bis dahin darf noch bei den bisher befugten Zolldienststellen abgefertigt werden. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dürfen die zuvor zuständigen aber nicht mehr befugten Zolldienststellen Waren im Carnet ATA Verfahren nicht mehr abfertigen. Es ist daher genau darauf zu achten, ob sich die betreffende Zolldienststelle in der Auflistung wiederfindet.
Quelle: Anordnung des Föderalen Zolldienstes Russlands vom 29.9.15 Nr. 1957