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Zollmeldung Russland
Bis zum 1. Juli 2021 bleibt die vereinfachte Kennzeichnung weiterhin bestehen.
11.01.2021
Bereits im Mai 2020 verschob man die Einführung der digitalen Kennzeichnungspflicht auf unbestimmte Zeit. Nun wurde beschlossen, dass es erstmal weiterhin bei der einfachen Kennzeichnung bleibt.
Das bedeutet:
Angesichts der gestiegenen Nachfrage nach Arzneimitteln und der derzeitigen epidemiologischen Situation bleibt das vereinfachte System so lange bestehen bis alle Teilnehmer der Branche vollständig vorbereitet sind.
Laut CRPT, dem Betreiber des digitalen Kennzeichnungssystems, werden momentan nur 8 Prozent der Operationen im Apothekensegment und weniger als 1 Prozent in medizinischen Organisationen vereinfacht durchgeführt, sodass in sechs Monaten der Übergang zur endgültigen Kennzeichnungspflicht reibungslos verlaufen sollte.