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Zollmeldung Saudi-Arabien Coronavirus
Ausnahmen für Neuregistrierungen von Exportbetrieben und Verzicht auf arabische Etiketten sollen die Einfuhr von Nahrungsmitteln aus der EU während der Coronakrise vereinfachen.
15.06.2020
Die saudi-arabische Behörde für Lebens- und Arzneimittel hat auf Anfrage der Delegation der Europäischen Union (EU) in Riad unter anderem folgende Erleichterungen für die Einfuhr von Lebensmitteln mit EU-Ursprung gewährt:
Für alle anderen Nahrungsmittel gilt: Auf die arabische Etikettierung wird vorübergehend für drei Monate verzichtet. Voraussetzung ist, dass ein Etikett in Englisch bereits vorhanden ist und dass der Importeur vor der Freigabe durch den Zoll eine Verpflichtungserklärung abgibt, arabische Etiketten und Warnzeichen anzubringen bevor er die Ware zum Verkauf anbietet.