Mehr zu:
SerbienEinfuhrabgaben, übergreifend / Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Zoll
Zollmeldung Serbien Einfuhrabgaben, übergreifend
27.04.2016
Bonn (GTAI) – Die Abfertigung bestimmter Waren muss in Serbien über die dafür zuständigen Zolldienststellen erfolgen. Die serbische Zollverwaltung hat eine aktualisierte Liste der betroffenen Waren und der zuständigen Dienststellen veröffentlicht. Betroffen sind neben Erdöl etwa auch Tabakerzeugnisse, alkoholische Getränke, Kaffee und Zucker.
Für den Transit von Massenwaren und Textilien mit Ursprung in asiatischen und eurasischen Ländern im Straßenverkehr sind die folgenden Zollstellen in Serbien zuständig: Batrovci, Vatin, Vrška Čuka, Gradina, Mali Zvornik, Preševo, Terminal-Horgoš, Šid, Gostun.
Erdöl und Erdölderivate können im Straßenverkehr an den folgenden Zolldienststellen zur Durchfuhr abgefertigt werden: Vatin, Gradina, Đerdap, Vrška Čuka, Preševo, Batrovci, Horgoš Terminal, Gostun, Mali Zvornik.
Weitere Informationen: „Pravilnik o odredjivanju carinskih organa za carinjenje odredjenih vrsta robe ili sprovodjenje odredjenih postupaka“