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Zollmeldung Serbien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Was ist beim Export von PKW nach Serbien zu beachten?

Für den Export von Personenkraftwagen (PKW) nach Serbien ist neben den Fahrzeugdokumenten auch eine Handelsrechnung im Original oder ein Kaufvertrag notwendig. Kaufverträge mit Privatpersonen müssen allerdings beglaubigt werden, zum Beispiel durch einen Notar.

Für PKW mit Ursprung in der EU fällt kein Zoll an, wenn der EU-Ursprung durch eine EUR. 1 nachgewiesen wird. Für Fahrzeuge bis zu einem Wert von 6.000 Euro ist eine Ursprungserklärung auf der Rechnung ausreichend. Hat das Fahrzeug keinen (nachgewiesenen) EU-Ursprung, dann fällt für die meisten PKW ein Zoll in Höhe von 12,5 Prozent an. Die Zollsätze finden Sie im aktuellen Zolltarif Serbiens. Die serbische Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent ist in jedem Fall zu entrichten. 

Gebrauchtfahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 3 erfüllen. Für die Homologation der Fahrzeuge ist die serbische Agentur für die Verkehrssicherheit zuständig. Die häufigsten Fragen zur Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen hat die serbische Zollverwaltung unter „Uvoz polovnih vozila“ beantwortet.

Was bei der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen aus Deutschland zu beachten ist, beantwortet die deutsche Zollverwaltung unter "Kauf von Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen".

Weitere Informationen zur gewerblichen Wareneinfuhr in Serbien finden Sie in unserer kostenlosen Publikation "Zoll und Einfuhr kompakt - Serbien". 

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