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Zollmeldung Sierra Leone Einfuhrabgaben, übergreifend
29.06.2017
Bonn (GTAI) – Das sierra-leonische Parlament hat Änderungsvorschlägen des Präsidenten Ernest Koroma zum Entwurf des Finanzgesetzes 2017 zugestimmt.
Nach dem geänderten Entwurf unterliegen Fruchtsäfte und andere Getränke künftig einem Zollsatz von 30% (statt 35%).
Für alkoholische Getränke sind, abhängig von ihrem Alkoholgehalt, spezifische Zölle vorgesehen:
- 4 US$/l für Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 10%
- 10 US$/l für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 10%.
Der Einfuhrzoll für Weizenmehl als Basis für das Grundnahrungsmittel Brot soll weiterhin 20% betragen, anstatt auf 35% erhöht zu werden.
Für Zigaretten und Tabakwaren sind Verbrauchsteuern in Höhe von 30% (statt 35%) vorgesehen.
Darüber hinaus ist geplant, anstatt des nationalen Zolltarifs den einheitlichen Außenzolltarif der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS anzuwenden.
Das Parlament hatte am 26.4.17 den Entwurf des Finanzgesetzes 2017 verabschiedet, der Präsident verweigerte jedoch seine Zustimmung und brachte Änderungsvorschläge ein.
Quelle: Presseerklärung des sierra-leonischen Parlaments vom 25.5.17