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TogoVoranmeldung von Waren / Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen
Zoll
Zollmeldung Togo Voranmeldung von Waren
Die neue Regelung gilt seit 17. Oktober 2020.
04.01.2021
Der interministerielle Erlass N° 031/MCIDSPPCL/MEF/MAPAH über die Vorabanmeldung für die Einfuhr und den Handel mit sensiblen Produkten in Togo listet diejenigen Waren auf, für die eine Voranmeldung beim togoischen Handelsministerium zwingend erforderlich ist.
Hierzu zählen:
Die Vorab-Einfuhranmeldung ist mit erforderlichen Begleitdokumenten vom Wirtschaftsbeteiligten oder dessen Vertreter bei der Direction du Commerce Intérieur et de la Concurrence im Handelsministerium einzureichen. Im Falle einer positiven Stellungnahme der zuständigen Behörden stellt das Handelsministerium innerhalb von 48 Stunden ein certificat de déclaration d’importation mit dem bewilligten Jahresvolumen aus. Die erteilte Genehmigung ist ein Jahr gültig.
Für lebende Tiere und Lebensmittel tierischen und marinen Ursprungs ist zuvor eine Einfuhrgenehmigung beim togoischen Ministerium für Landwirtschaft, Tier- und Fischproduktion einzuholen.