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Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Türkei – Einfuhrerlass 2018 für Alkoholika und Tabakwaren

Bonn (GTAI) - Das türkische Wirtschaftsministerium hat den neuen Einfuhrerlass für Alkoholika und Tabakwaren veröffentlicht. Der Erlass enthält 3 Anhänge mit folgenden Bedeutungen:

Anhang (EK) 1

 

Für diese Waren muss bei der Einfuhr eine Konformitätsbescheinigung des Ministeriums für Landwirtschaft vorgelegt werden.

Anhang (Ek) 2

 

Diese Waren sind bei der Einfuhr beim Landwirtschaftsministerium anzumelden.

Anhang (Ek) 3

Die Einfuhr dieser Waren ist verboten.

Quelle: Erlass Nr. 19/2018 vom 16.2.2018 (unter der Rubrik "TEBLİĞLER")

Die Anhänge sind am Ende des Erlasses unter den Worten „Ekleri için tıklayınız“ verlinkt. Die Anhänge enthalten auch die Zolltarifnummern der Waren. Diese sind bis zur 8. Stelle mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern identisch.  MO. 

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