Dieser Inhalt ist relevant für:
TürkeiZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend / Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Zoll
Zollmeldung Türkei Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
02.03.2017
Bonn (GTAI) - Im türkischen Amtsblatt Nr. 29934 vom 30.12. 2016 sind 23 Produktsicherheits- und Kontrollerlasse für das Jahr 2017 veröffentlicht (s. Link)
Durch Anklicken der einzelnen Erlasse (laufende Nummer am Ende jeder Zeile) öffnet sich der jeweilige Erlass (nur türkisch). Am unteren, linken Ende jedes Erlasses stehen die Worte ‘Ek’ oder ‘Ekler’, also die Anhänge, aus denen sich detailliert der jeweils betroffene Warenkreis ergibt.
In Detailfragen bietet die AHK Istanbul Hilfe an (http://www.dtr-ihk.de/dienstleistungen/recht-und-investitionen/import-export/). Je nach Umfang können Kosten entstehen.
Im Einzelnen:
Nummer des Erlasses | Betroffene Waren
| Bemerkungen
|
01 | Flüssiggas und Calciumcarbid, Zündhölzer, Feuerlöschgase, Waren aus Kunststoffen und Kautschuk, Garne, Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, Stahl und Stahlwaren, Federn aus Kupfer, Stäbe aus Nickel, Behälter aus Aluminium und Blei, Handwerkzeuge, Metallschläuche, Schweißelektroden, nichtelektrische Durchlauferhitzer u.a., Maschinenteile, Druckminderventile, Kugellager, Umlenkrollen, elektrische Steckvorrichtungen, Isolierteile, KFZ-Teile, Jagdgewehre, Munition, Feuerzeuge, Feilen, Raspeln, Kneif- und Beißzangen, Drähte, Stäbe, Elektroden und andere Waren aus unedlen Metallen/ Metallcarbiden
| Einfuhrabfertigung über TAREKS |
02 | Lebensmittel und Agrarwaren mit Ursprung in Japan (zuständig für Waldaufzuchtmaterialien ist das Gesundheitsministerium, für restliche Waren das Ernährungs-, Agrar- und Viehministerium) | Konformitätsbescheinigung bei einzelnen Waren von Ministerien und Bescheinigung der türkischen Atombehörde, dass Waren nicht radioaktiv belastet sind; Keine Ausnahmen
|
03 | Anh. Ek1: Waren, die unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden dürfen: Schlacken, Abfälle aus Kunststoff, Kautschuk, Glas, Elektroschrott u.a., Edelmetallen, wie Gold- und plattierungen, Platin- und plattierungen
Anh. Ek2A u. Ek2B: Waren, die nicht eingeführt werden dürfen (Abfälle, die beim Abbau von Kohle entstehen; nicht metallische Abfälle, Bohrabfälle, bleienthaltender Elektroschrott) | Bei Waren nach Ek1 gilt: Antrag durch Industrielle, die einführen wollen, bei der Behörde für Umwelt- und Städtebau für vorläufige Einfuhrerlaubnis oder Genehmigung und Lizenz
Bei Waren nach Ek2A u. Ek2B gilt: zusätzlicher Antrag bem Amt für Umwelt- und Städtebau; Waren dürfen nur in bestimmte Gebiete eingeführt werden (serbest bölge), anderenfalls ist die Einfuhr verboten. |
04 | Organische Chemikalien und chemische Erzeugnisse | Genehmigung des Ministeriums für Nahrungsmittel und Landwirtschaft |
05 | Nahrungsmittel | Konformitätsnachweis des Ministeriums für Nahrungsmittel und Landwirtschaft erforderlich. |
06 | Chemikalien | Einfuhrzertifikat des Ministeriums für Umwelt und Städtebau |
07 | Brennstoffe | Einfuhrzertifikat des Ministeriums für Umwelt und Städtebau |
08 | Telekommunikations- und Rundfunktechnik | Alle Einfuhrprüfungen werden durch TAREKS vorgenommen; Antrag ist online beim Wirtschaftsministerium zu stellen; wird von TAREKS bearbeitet. |
09 | Waren, die der CE- Kennzeichnung unterliegen | Alle Schritte werden über TAREKS verwaltet; insbesondere die Ziffernvergabe, Verzollung und Risikoanalyse für jedes Produkt Für die Liste der Regelungen für die einzelnen betroffenen Produktkategorien, s. Anhang |
10 | Spielwaren | Alle Schritte werden über TAREKS verwaltet; insbesondere die Ziffernvergabe, Verzollung und Risikoanalyse für jedes Produkt. Vor Einfuhr in das Land muss online ein Antrag gestellt werden. |
11 | Persönliche Schutzausrichtungen | Alle Schritte werden über TAREKS verwaltet; insbesondere die Ziffernvergabe, Verzollung und Risikoanalyse für jedes Produkt.
|
12 | Verbraucherprodukte (Radiergummis, Stifte, Hygieneartikel, Büro- und Schulmaterialien, Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel, Zahnbürsten) | Alle Schritte werden über GTB-İRİS verwaltet; insbesondere die Ziffernvergabe, Verzollung und Risikoanalyse für jedes Produkt. . |
13 | Bußgeldrahmen für Einfuhrvergehen | Unter- und Obergrenzen für Geldstrafen, die für untersch. Sätze des Paragraphen 4703 Abs. 12 (türk. Gsetzbuch) gelten. |
14 | Baumaterialien (Baumaterial, Asphalt, Türschlösser) | Antrag muss online über das Wirtschaftsministerium erfolgen; die Verwaltung wird über TAREKS abgewickelt. |
15 | Batterien und Akkumulatoren (Zylinderbatterien, Batterien mit Nickel, Silber und Lithium) | Alle Schritte werden über TAREKS verwaltet; insbesondere die Ziffernvergabe, Verzollung und Risikoanalyse für jedes Produkt. Außerdem muss für die zu importierenden Produkte eine Bestätigung für die Einhaltung von Umweltvorschriften beantragt werden. |
16 | Medizinprodukte (Pflaster, Kontaktlinsen, Reagenzgläser für Laborarbeit, Antisera und andere Blutfraktionen, immunologische Erzeugnisse) | Alle Schritte werden über TAREKS verwaltet; insbesondere die Ziffernvergabe, Verzollung und Risikoanalyse für jedes Produkt. Vor Eingang in den Zoll muss online ein Antrag gestellt werden. |
17 | Forstgehölze und –samen (Waldbaumsamen und junge Bäume) | Eine Überprüfungsbescheinigung zur Tauglichkeit ist bei dem Ministerium für Nahrungsmittel, Agrarwirtschaft und Vieh vorzulegen |
18 | Schuhe | Alle Schritte werden über TAREKS verwaltet; insbesondere die Ziffernvergabe, Verzollung und Risikoanalyse für jedes Produkt. |
19 | Tabak und Alkohol (Alkohol, Blatttabak, Methanol, Zigarettenfilter; nicht importiert werden dürfen: alkoholische Getränke aus unnatürlichen Agrarprodukten, Malzbier etc.) | Eine Tauglichkeitsbescheinigung ist notwendig für Tabak und Alkohol Außerdem muss das Amt für alkoholische Produkte über das Importvorhaben informiert werden.
|
20 | Bestimmte Waren, die vom Gesundheitsministerium kontrolliert werden (Ginseng, Milchfett, Schlagenserum) | Antrag an das Gesundheitsministerium zum Erhalt einer Prüfbescheinigung (Ausnahmen sind bspw. für persönliche Gegenstände vorhanden) |
21 | Agrarwaren à Lebensmittel (Erbsen, Kichererbsen, Bohnen, Aprikosen etc.) | Alle unter Anh. 1 bis Anh. 7 aufgeführten Produkte benötigen eine Prüfbescheinigung. |
22 | Risikoeinstufung Unternehmen | Die Unternehmen werden in 4 Kategorien (A, B, C, D) gegliedert, um über die Prüfhäufigkeit bestimmen zu können A= Unternehmen, die mit einer eingetragenen Marke handeln B= Unternehmen, die mit einer Qualitätszertifizierung handeln C= Unternehmen, die nur mit der notwendigen technischen Ausrüstung handeln D= alle Unternehmen, die weder unter A, B noch C fallen Um eine Eingliederung erhalten zu können, müssen diese einen Antrag bei TAREKS stellen. |
23 | Schrott (abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung, bspw. Nickelanteil) | Diese Produkte dürfen nur über bestimmte Häfen (in bestimmte Freihandelszonen) in die Türkei eingeführt werden und werden bei Einfuhr kontrolliert. |
Quellen: Türkisches Amtsblatt, AHK Istanbul