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Zollmeldung Ukraine Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Ukraine - Neues Gesetz zur Lebensmittelkennzeichnung

Bonn (GTAI) – Das ukrainische Parlament führt neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln ein. Der entsprechende Gesetzesentwurf Nr. 8450 "Über Informationen für Lebensmittelkonsumenten" vom 6. Dezember 2018 tritt nach zweiter Lesung am 6. August 2019 in Kraft und soll die Verbraucher vor Betrug schützen.

Die Ukraine möchte damit ein Produktkennzeichnungssystem gemäß den EU-Standards einrichten. So sollen die Informationen auf dem Etikett des Lebensmittels eindeutig, zuverlässig und für jeden verständlich sein. Damit der Käufer alles leicht lesen kann, wird die Mindestschriftgröße erhöht und der Text selbst sollte nicht mit der Hintergrundfarbe vermischt werden. Produktinformationen mit anderen Texten oder grafischen Informationen zu verbergen, verbietet das Gesetz.

Käufer sollen ab sofort über Lebensmittelzusatzstoffe (z.B. Laktose, Gluten) und Hilfsstoffe (z.B. Verdickungsmittel, Farbstoffe, Palmöl) informiert werden, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten hervorrufen können. Diese Angaben müssen farblich gekennzeichnet sein.

Für verderbliche Produkte (Milch, frisches Fleisch und Fisch usw.) muss das Etikett "Verwendung vor" beinhalten, für andere Waren wird der Begriff "Mindesthaltbarkeit" eingeführt. Dies ist das Datum, ab wann das Produkt konsumiert werden kann, obwohl Änderungen in einigen seiner Eigenschaften möglich sind.

Auch die entsprechende Produktwerbung muss wahr und bewiesen sein.

Alle Produktinformationen sollten in ukrainischer Sprache angegeben werden, Übersetzungen sind optional.

Neu ist auch, dass auf dem Etikett folgende Informationen angegeben werden müssen:

  • ob das Lebensmittel schon einmal aufgetaut wurde und ob es wiederholt eingefroren werden kann

  • eine detaillierte Zutatenzusammensetzung

  • Ursprungsort/ -land des Lebensmittels

  • Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen

  • ob die Wursthülle mitverzehrt werden kann.

Das Gesetz betrifft dabei auch Speisekarten von Cafés, Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen, diese müssen ebenfalls über Allergene und Zusatzstoffe informieren.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes freigegebene Waren dürfen bis zum Ablauf ihres Verfallsdatums mit der alten Kennzeichnung verkauft werden. (KAP)

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