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Zollmeldung Ukraine Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
01.06.2016
Bonn (GTAI) – Das ukrainische Ministerkabinett hat strengere Vorgaben für die Zollkontrolle im Auftrag von Ermittlungsbehörden erlassen.
Danach darf der Zoll eine Kontrolle im Auftrag einer Ermittlungsbehörde nur vornehmen, wenn ein schriftliches Gesuch der Ermittlungsbehörde vorliegt, das vorgegebenen Formerfordernissen entspricht.
Das Gesuch muss Gründe für die Kontrolle, das Aktenzeichen, ein Frist für die Durchführung der Kontrolle und Angaben zu den Waren, diese befördernden Personen und Fahrzeugen enthalten. Dies gilt für die Ermittlung bei Verstößen gegen das Zollrecht.