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Zollmeldung Ukraine Zollgesetz und Zollverfahren

Wie unterscheiden sich die unterschiedlichen Einfuhrlizenzen?

Von Karin Appel

Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Einfuhrlizenzen: Zum einen gibt es eine Liste, die das ukrainische Ministerkabinett jährlich festlegt. Dort werden Produkte aufgelistet werden, für die automatisch eine Einfuhrlizenz erforderlich ist. Diese Einfuhrlizenz wird innerhalb von zehn Tagen nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel ausgestellt. Sie ist maximal zwölf Monate gültig, wobei die Gültigkeitsdauer zum Ende eines Kalenderjahres erlischt.

Für das Jahr 2021 besteht eine Lizenzierungspflicht für bestimmte ozonabbauende Substanzen sowie Waren, die ozonabbauende Substanzen enthalten könnten.

Weiterhin gibt es für die Einfuhr von bestimmten Waren wie  Rohrzucker, alkoholischen Getränken und Tabakwaren eine andere Genehmigungskategorie, die nicht der automatischen Einfuhrlizenz unterliegt. Hier kann die Verarbeitung der eingereichten Dokumente länger dauern und die Bearbeitungsgebühr ist erheblich höher. Zuständig ist auch in diesem Fall das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel.

Die dritte Kategorie der Einfuhrlizenzen ist die sogenannte Aktivlizenz. Für folgende Produkte müssen Händler diese beantragen:

  • Geräte zum Abhören von Informationen
  • Verschlüsselungstechnologien
  • Gefährlicher Abfall
  • Arzneimittel (bereits die Einfuhr erfordert schon die Lizenz)
  • Betäubungsmittel
  • Erdgas
  • Nichtmilitärische Waffen und Munitionen sowie Selbstverteidigungsartikel
  • Pyrotechnische Produkte
  • Quellen ionisierender Strahlung
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