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Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

USA - Liste der von den Zusatzzöllen betroffenen Waren mit Ursprung in China veröffentlicht

Bonn (GTAI) - Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hat im US-Gesetzblatt vom 20. Juni 2018 eine Mitteilung zu den angekündigten Zusatzzöllen von 25 Prozent auf Produkte mit Ursprung in China veröffentlicht. Die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) wird die zusätzlichen Zölle bei Importen von Waren mit Ursprung in China ab dem 6. Juli 2018 erheben (siehe Meldung vom 15. Juni 2018).

Die ab dem 6. Juli 2018 von den Zusatzzöllen betroffenen Waren sind in Anhang A der Mitteilung aufgeführt. Eine Liste der Warenbeschreibungen beinhaltet Anhang B der Mitteilung. In Anhang C zur Mitteilung sind weitere Waren aufgeführt, die zunächst noch Gegenstand eines öffentlichen Kommentierungs- und Anhörungsverfahrens durch die Handelsgemeinschaft sein werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird der US-Handelsbeauftragte eine endgültige Entscheidung darüber erlassen, welche Produkte aus diesem zweiten Teil der Liste den zusätzlichen Zöllen unterliegen werden. Gleichzeitig kündigt der Handelsbeauftragte an, dass er ein Verfahren einführen wird, mit dem betroffene Importeure Ausnahmen für einzelne Produkte beantragen können.

Die ab dem 6. Juli 2018 geltende Maßnahme wird in Kapitel 99 unter der Position 9903.88.01 in den US-Zolltarif eingefügt. (B.S.)

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