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Zollmeldung USA
15.01.2015
Bonn (gtai) - Die Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission hat der EU-Kommission am 9.1.2015 einen Vorschlag für einen Erlass über Verbote von Phthalaten in Kinderspielzeug und weiteren Kinderprodukten notifiziert. Darin schlägt die Behörde vor, das bereits aufgrund des Verbraucherschutzgesetzes "Consumer Product Safety Improvement Act" bestehende Verbot der Herstellung, des Anbietens zum Verkauf, des Vertriebs und des Imports von Kinderspielzeug und weiterer Produkte für Kinder mit einer Konzentration von mehr als 0,1% Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Dibutylphthalat (DBP) und Butylbenzylphthalat (BBP) zu erweitern. Die CPSC will künftig zusätzlich auch Produkte verbieten, die mehr als 0,1% der Phtalate aufweisen.
Diisonylphthalat (DINP)
Diisobutylphthalat (DIBP)
Di-n-pentylphthalat (DNPP)
Di-n-hexylphthalat (DNHP) und
Dicyclohexylphthalat (DCHP)
Betroffen sind Spielzeuge für Kinder bis zu zwölf Jahren und Produkte für Kinder bis zu drei Jahren, die den Kindern das (Ein)schlafen, Essen, Zahnen oder Saugen erleichtern (child care articles).
Mit dem Vorschlag kommt die CPSC einer Vorgabe des "Consumer Product Safety Improvement Act" (CPSIA) aus dem Jahre 2008 nach. Gemäß Abschnitt 108 des CPSIA hatte die CPSC zunächst ein Panel (Chronic Hazard Advisory Panel - CHAP) einberufen, um die Auswirkungen aller in Kinderspielzeug und anderen Artikeln für Kinder verwendeten Phthalate und Alternativprodukte zu Phthalaten auf die Gesundheit von Kindern zu untersuchen. Das CHAP hatte der CPSC abschließend einen Abschlussbericht übermittelt. Auf der Grundlage der Empfehlungen des CHAP soll die CPSC gemäß Abschnitt 108 des CPSIA nunmehr einen entsprechenden Erlass veröffentlichen.
Die CPSC hatte den Vorschlag zunächst im US-Gesetzblatt vom 30.12.2014 angekündigt. Kommentare können betroffene Unternehmen unter Angabe der Vorgangsnummer CPSC-2014-0033 vorzugsweise auf elektronischem Wege an die CPSC senden. Dabei ist ausschließlich das eRulemaking Portal zu nutzen. Schriftliche Eingaben können in fünf Kopien an das Office of the Secretary, Consumer Product Safety Commission, Rooms 820, 4330 East West Highway, Bethesda, MD 20814, USA gesendet werden.
Weitere Informationen zum Thema (beispielsweise zu übergangsweise erlassenen Verboten und Zertifizierungsvorgaben für Kinderspielzeug mit Phthalatanteil) hat die CPSC im Internet veröffentlicht.