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UsbekistanZoll
Zollmeldung Usbekistan
17.02.2015
Bonn(gtai) – Ab dem 01.04.2015 sind für die Kennzeichnung der Spirituosen- und Tabakproduktion in Usbekistan neue Verbrauchsteuermarken zu verwenden.
Das Inverkehrbringen der oben genannten Erzeugnisse mit alten Verbrauchsteuermarken ist für die Dauer von 9 Monaten gestattet. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist gelten im Umlauf befindliche Produkte, die mit veralteten Verbrauchsteuermarken gekennzeichnet sind, als nicht gekennzeichnet und unterliegen der Beschlagnahme.
Quelle: Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan vom 11.02.2015 Nr. 20