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Zoll
Zollmeldung Vereinigtes Königreich Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Seit dem 1. Januar 2021 findet das Assoziierungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Tunesien Anwendung.
09.10.2019
Am 4. Oktober unterzeichneten das VK und Tunesien ein Abkommen zur Fortführung der Handelsbeziehungen nach einem No-Deal Brexit. Mithilfe des Abkommens soll sichergestellt werden, dass britische Unternehmen und Verbraucher auch nach einem Austritt aus der Europäischen Union (EU) von präferenziellen Handelsbedingungen mit Tunesien profitieren können.
Nun ist die Übergangsphase beendet und das Abkommen zwischen dem VK und Tunesien findet Anwendung. Dabei deckt das Abkommen folgende Bereiche ab: Handel mit Waren und Dienstleistungen, geistiges Eigentum und öffentliches Beschaffungswesen.
Das Abkommen sieht unter anderem einen zollfreien Handel mit Industrieerzeugnissen und die Liberalisierung des Handels mit Agrar-, Ernährungs- und Fischereierzeugnissen vor. Zudem soll das Abkommen die britisch-tunesische Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, Wirtschaft, Soziales und Kultur stärken.
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