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Wer im Vereinigten Königreich Einfuhr- oder Ausfuhranmeldungen abgibt, muss eine britische EORI-Nummer beantragen.
02.12.2020
Eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number/Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) ist notwendig, um Zollanmeldungen abgeben zu können. Sie ist EU-weit gültig. Für den Warenhandel innerhalb der EU ist eine EORI-Nummer nicht erforderlich. Das ändert sich im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich: Durch den Brexit werden Lieferungen nach Großbritannien zu Ausfuhren aus der EU.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) ergeben sich Änderungen:
Die Briten haben den Namen „EORI“ beibehalten. Es wird also ab 2021 zwei verschiedene EORI-Nummern geben: eine EU-EORI wie bisher und eine britische EORI-Nummer, die mit GB beginnt.
Deutsche Unternehmen brauchen nur dann eine GB-EORI-Nummer, wenn sie im VK Zollanmeldungen abgeben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie als Lieferbedingungen DDP vereinbart haben oder sie eine Niederlassung oder Produktionsstandort im VK haben. Unternehmen ohne Niederlassung im VK benötigen einen Zollvertreter, der Zollanmeldung bei der britischen Zollbehörde HMRC einreicht.
Die britische EORI-Nummer kann online beantragt werden: www.gov.uk/eori
Unternehmen brauchen keine GB-EORI, wenn der Geschäftspartner in Großbritannien die Zollabwicklung übernimmt.
Weitere Informationen in unserem Webinar "Brexit Update 7".