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Zoll
Zollmeldung Vereinigtes Königreich Brexit
Fortführung der Handelsbeziehung: Das Vereinigten Königreich (VK) schließt Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der Zollunion des Südlichen Afrika und Mosambik.
05.11.2020
Das Vereinigte Königreich (VK) sowie die Südafrikanische Zollunion und Mosambik (SACU + M) haben sich auf den Abschluss eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geeinigt.
Das Abkommen ermöglicht die Fortführung der Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern nach Austritt des VK aus der Europäischen Union (EU). Unternehmen aus dem VK können sodann weiterhin unter Vorzugsbedingungen mit Südafrika, Botsuana, Lesotho, Namibia, Eswatini und Mosambik handeln.
Die Handelsgespräche sind abgeschlossen, das Abkommen wurde bereits unterzeichnet und ratifiziert. Das Abkommen ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Inhalt des Abkommens
Das VK verpflichtet sich, einen sofortigen zollfreien und quotenfreien Zugang für Waren zu gewähren, die aus den SACU-Mitgliedstaaten und Mosambik mit Ausnahme von Südafrika importiert werden.
Die SACU-Mitglieder und Mosambik verpflichten sich dagegen zu einer schrittweisen Zollliberalisierung der Waren. Einige der sensiblen Waren aus den SACU-Mitgliedstaaten und Mosambik sind jedoch von der Liberalisierung ausgenommen.
Das WPA deckt folgende Themen ab:
Quellen und weitere Informationen: