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Zollmeldung Vereinigtes Königreich Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Wann ist eine Erklärung zum Ursprung notwendig?

Eine Erklärung zum Ursprung wird ausgestellt, wenn es sich um EU-Ursprungsware handelt und die Ware präferenzberechtigt in Großbritannien eingeführt werden soll. 

Beträgt der Zollsatz im britischen Zolltarif (UK Global Tariff) für alle Drittländer Null Prozent, kann die Ware auch ohne Ursprungsnachweis zollfrei eingeführt werden. Eine Erklärung zum Ursprung ist in diesem Fall nicht notwendig. 

Ausführliche Informationen zum Abkommen finden Sie unter Beyond Brexit - das Abkomen für die Zeit danach

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