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Zollbericht USA Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren für Maschinen

Alle elektrisch gesteuerten Geräte und Systeme müssen für den US-Markt zugelassen sein.

Von Susanne Scholl | Bonn

Gesetzliche Grundlagen für die Zulassung von elektrische gesteuerten Geräten und Systemen sind der National Electrical Code (Artikel 90-7, 110-2 und 110-3), die Vorschriften des Bundesamtes für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ("Occupational Safety and Health Administration" - OSHA - 29 CFR 1910.301 (Subpart S)) und die darauf basierenden Standards (zum Beispiel Underwriters Laboratories (UL) oder American National Standards Institute - (ANSI) Prüfstandards. Diese Standards entsprechen häufig inhaltlich nicht den europäischen ISO- oder IEC-Normen, unter anderem wird in den USA zum Beispiel besonderer Wert auf Brandschutz- und Entflammbarkeitsanforderungen gelegt.

Die Zulassung erfolgt durch die Ausstellung einer Produktlizenz (ein sogenanntes "Listing/Labeling"). Wenn keine Serienfertigung erfolgen soll, bietet sich die kostengünstigere Variante einer Einzelabnahme ("Field Evaluation" - Field Label) an.

Die Prüfung und Zertifizierung der Produkte für den amerikanischen Markt können nur von der OSHA akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsinstitute (Nationally Recognized Testing Laboratories - NRTL) vornehmen.

Endgültige Entscheidung trifft lokale Kontrollstelle

Die endgültige Entscheidung über die Inbetriebnahme obliegt jedoch letztendlich immer dem lokalen "AHJ" (Authority Having Jurisdiction - Kontrollstelle zur Einhaltung von lokalen Sicherheitsanforderungen) in den USA. Die AHJ wird von den Bezirken eingesetzt, meist handelt es sich nicht um einen Fachmann für elektrotechnische Sicherheit, sondern um einen Brandschutzexperten, zum Beispiel einen Brandmeister oder ähnliches.

Landeseinheitliche Zulassungsbestimmungen gibt es in den USA nicht. Die AHJ muss nicht obligatorisch eine Maschine für die Inbetriebnahme freigeben, die von einem von der OSHA autorisierten Prüfinstitut getestet wurde. Häufig werden jedoch Produktabnahmen durch ein NRTL ohne weitere Auflagen akzeptiert.

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