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Zollbericht Brasilien Zulassungsverfahren

Vorschriften für die Zulassung von Nahrungsmitteln und Getränken

Nahrungsmittel und Getränke unterliegen Registrierungs-, Genehmigungs- und Kennzeichnungsvorschriften.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Importierte Nahrungsmittel tierischen Ursprungs und deren Etiketten sind bei dem Ministerium für Land- und Viehwirtschaft (Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento – MAPA) registrierungspflichtig. Sämtliche Produktregistrierungen sind nach dem Verfahren gemäß Oficio Circular DIPOA/SDA Nr. 42/2010 vorzunehmen. Hersteller müssen die hierfür notwendigen Formulare ausgefüllt in Portugiesisch oder Spanisch mit einem Etikettenentwurf an die erwähnte Behörde schicken. 

Die Adresse des MAPA lautet:

Departamento de Inspeção de Produtos de Origem Animal (DIPOA)
Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento 
Esplanada dos Ministérios, Bloco D
70043-900 Brasilia, DF – Brasilien

Etikettenentwürfe sind mit Informationen über die Verpackung des Produktes in Originalfarbe und Originalformat als Anhang beizufügen. Nahrungsmittel tierischen Ursprungs benötigen vor dem Versand eine Genehmigung des MAPA und eine nicht automatische Einfuhrlizenz, die nur erstellt wird, wenn das Produkt bereits über eine Registrierungsnummer beim MAPA verfügt. Ferner muss bei der Einfuhr von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs ein von einem amtlich zugelassenen Tierarzt (médico veterinário oficial) unterschriebenes Gesundheitszeugnis vorliegen.

Auch Importeure von Wein und anderen Produkten aus Weintrauben oder Wein (zum Beispiel Likörweine) müssen beim MAPA registriert sein. Auch hier benötigen Importeure eine nicht automatische Einfuhrlizenz von dieser Behörde. Die Einfuhr von Wein ist in Brasilien nur nach Vorlage eines Ursprungszeugnisses und eines Analysezertifikates möglich, für deren Ausstellung der Herstellerbetrieb verantwortlich ist. Überdies ist die Einfuhr von Wein einfuhrgenehmigungs- bzw. voranmeldepflichtig. Nach Ankunft der Sendung in Brasilien und vor der Einfuhrabfertigung und Freigabe durch den brasilianischen Zoll wird diese zunächst einer Hygiene- und Qualitätskontrolle unterzogen (fiscalização e inspeção sanitária, fitosanitária e de qualidade). Anschließend stellt die zuständige Aufsichtsbehörde ein Zertifikat (Certificado de Inspeção de Importacão de Bebidas) aus. 

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