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Zollbericht Uganda Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in der WTO

Uganda ist Mitglied mehrerer regionaler Integrationsgemeinschaften in Afrika und gehört der kontinentalen Freihandelszone AfCFTA an.

Von Andrea Mack

Regionale Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika

Uganda bildet mit den Nachbarstaaten Kenia, Tansania, Ruanda, Burundi und Südsudan die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC (East African Community). Hauptziel der EAC ist die Förderung der regionalen Integration. 2005 gründeten die Mitgliedstaaten eine Zollunion mit gemeinsamem Außenzoll gegenüber Drittländern, 2010 vereinbarten sie die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit. Langfristig wird eine politische Föderation der ostafrikanischen Staaten mit einer gemeinsamen Währung angestrebt.

Die Demokratische Republik Kongo hat die Aufnahme in die EAC beantragt. Das Beitrittsgesuch wird seit Juni 2021 geprüft.

Uganda ist auch Mitglied des 1994 gegründeten Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa). Ziel des COMESA ist ein gemeinsamer Markt durch Abbau der Zölle und Beseitigung von Handelshemmnissen für in der Region hergestellte Waren. Derzeit setzen 16 der 21 Mitgliedstaaten eine Freihandelszone für Waren mit nachgewiesenem COMESA-Ursprung (mittels Certificate of Origin) um: Ägypten, Burundi, Dschibuti, Kenia, Komoren, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Sudan, Tunesien und Uganda. 

Tripartite und afrikanische kontinentale Freihandelszone 

Über die EAC und den COMESA ist Uganda außerdem in das Projekt des trilateralen Freihandelsabkommens TFTA (Tripartite Free Trade Zone) eingebunden, das die Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbart haben. Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA, EAC und SADC (Southern African Development Community) integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Bislang haben zehn Länder das Abkommen ratifiziert: Ägypten, Uganda, Kenia, Südafrika, Ruanda, Botswana, Burundi, Namibia, Eswatini und Sambia. Für das Inkrafttreten des TFTA ist die Ratifizierung durch mindestens 14 Staaten erforderlich.

Darüber hinaus bringt die Afrikanische Union (AU) eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Im März 2018 unterzeichneten 44 der insgesamt 55 Mitgliedstaaten der AU das Rahmenabkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement). Das Abkommen trat offiziell am 30. Mai 2019 zwischen den 22 Staaten, die ihre Ratifizierungsurkunde hinterlegt hatten, in Kraft. Mittlerweile sind außer Eritrea alle afrikanischen Länder dem AfCFTA beigetreten, zwei Drittel von ihnen haben es ratifiziert, darunter auch Uganda.

Das Abkommen hat zum Ziel, den geringen innerafrikanischen Handel anzukurbeln, die Industrialisierung weiter voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig angestrebt werden eine kontinentale Zollunion und ein afrikanischer Binnenmarkt mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

90 Prozent der bestehenden Zölle sollen wegfallen. Die einzelnen Vertragsstaaten oder Regionalorganisationen (REC), die bereits eine Zollunion bilden, können 7 Prozent der gesamten Zolltariflinien als sensible Produkte einstufen, deren Zölle schrittweise abgebaut werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Wegen der Corona-Pandemie startete die praktische Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone erst am 1. Januar 2021. Weiterhin sind etliche technische und politische Hürden zu überwinden. Die Verhandlungen der ersten Phase über Zollangebote, Ursprungsregeln und Einzelheiten des Dienstleistungsverkehrs müssen noch vollständig abgeschlossen werden.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union

Die EU und fünf Partnerländer der EAC (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) haben im Oktober 2014 ihre Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen und den Text paraphiert. Mit dem Abkommen gewährt die EU Einfuhren aus den ostafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die fünf EAC-Länder mit Inkrafttreten des WPA ihre Zölle auf rund 80 Prozent der EU-Ursprungswaren in einem Zeitraum von 25 Jahren schrittweise abzubauen.

Im September 2016 unterzeichneten Kenia, Ruanda und die EU-Mitgliedstaaten das Abkommen. Die EU-Staaten und Kenia als einziges EAC-Mitglied haben es anschließend ratifiziert. Im Februar 2021 einigten sich die EAC-Staaten darauf, dass nicht der gesamte EAC-Block gleichzeitig dem Abkommen beitreten muss. Dies ermöglicht dem interessierten Kenia, das regionale WPA mit der EU zunächst bilateral anzuwenden. 

Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

Uganda ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die EU Zollbegünstigungen für Waren mit Ursprung in Uganda. Alle Waren außer Waffen sind zollfrei. Das im APS geltende System des registrierten Ausführers (REX) wendet Uganda seit 2019 an.

Die USA gewähren Uganda neben dem Generalized System of Preferences (GSP) einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Die Liste der AGOA-Produkte umfasst unter anderem Rohstoffe, industrielle Vorprodukte, Textilerzeugnisse und Bekleidung.

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