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Zollmeldung Mauritius Internationale Handelsabkommen

Handelsabkommen zwischen Mauritius und Indien

Das umfassende Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Mauritius und Indien baut die Handelshemmnisse schrittweise ab. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Am 22. Februar 2021 haben Mauritius und Indien das Comprehensive Economic Cooperation and Partnership Agreement (CECPA) unterzeichnet. Das Abkommen trat am 1. April 2021 in Kraft.

Das Abkommen deckt den Warenhandel, Dienstleistungshandel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit ab. Dabei formuliert das Abkommen ebenfalls Regeln zu etwa Handelshemmnissen, Ursprungsregeln sowie Streitbeilegung.

Marktöffnung erfolgt schrittweise

Mauritius wird für 615 Produkte einen bevorzugten Marktzugang erhalten, wobei für 112 Produkte Zollkontingente gelten. Im Gegenzug gewährt Mauritius für 310 Produkte einen bevorzugten Zugang, wobei für 88 Produkte Zollkontingente gelten. Darunter Tee, Gewürze, Kunststoffartikel und Holzmöbel. Die Einfuhrzölle werden nach einem festgelegten Abbauplan abgebaut. Im Rahmen der vierten Abbauphase finden zum 1. April 2024 aktualisierte Zollsätze zwischen Mauritius und Indien Anwendung. Diese gilt es zu berücksichtigen, sofern Handel zwischen diesen beiden Ländern im Rahmen des CECPA erfolgt.

Zollpräferenzen gelten im Rahmen des CECPA jedoch nur, sofern die Waren die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen und ein Ursprungszertifikat vorgelegt werden kann. Diese werden von den entsprechenden Behörden ausgestellt.

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