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Zollbericht Vereinigtes Königreich Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Das Vereinigte Königreich unterzeichnet Abkommen mit Mexiko

Das Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Mexiko trat am 1. Juni 2021 vollständig in Kraft.

Von Susanne Scholl, Melanie Hoffmann | Bonn

Am 15. Dezember 2020 unterzeichneten das Vereinigte Königreich (VK) und Mexiko ein Handelsabkommen zur Fortführung eines präferenzbegünstigten Handels. Ausstehende Verfahren verzögerten das Inkrafttreten des Handelsabkommens, sodass das Abkommen nicht wie geplant zum 1. Januar 2021, sondern erst zum 1. Juni 2021 in Kraft treten konnte. Nun findet das Handelskontinuitätsabkommen vollständig Anwendung und ermöglicht auch weiterhin einen offenen Marktzugang zwischen den Handelspartnern. 

Das Trade Continuity Agreement

Bei dem Abkommen handelt es sich um ein sog. Roll-Over-Agreement. Die Briten haben das Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Mexiko in ein bilaterales Abkommen zwischen dem VK und Mexiko umgewandelt und dabei die wesentlichen Inhalte aus dem Abkommen EU-Mexiko beibehalten. 

Das Trade Continuity Agreement (TCA) geht auf folgende Themenkomplexe ein:

  • Warenverkehr (einschließlich Ursprungsregeln, Zollpräferenzen, SPS-Maßnahmen)
  • Dienstleistungen
  • Geistiges Eigentum
  • Öffentliches Beschaffungswesen

Warenverkehr

Um die Auswirkungen zu minimieren, haben das VK sowie Mexiko vereinbart, dass die Handelsbedingungen für Zölle und Ursprungsregeln aus dem EU-Mexiko-Abkommen übernommen werden und somit fortbestehen. Demnach gelten für den bilateralen Warenhandel zwischen dem VK und Mexiko die im EU-Mexiko-Abkommen festgelegten Präferenzen fort. 

Während mexikanische Warenexporte seit dem 1. Januar von den Zollpräferenzen profitieren, wendet die mexikanische Regierung erst seit Inkrafttreten des Abkommens Präferenzen rückwirkend an. Bis zur Ratifizierung des Abkommens unterlagen Waren, die vom VK nach Mexiko geliefert wurden, folglich den regulären Zollsätzen für Waren aus Drittländern, mit denen Mexiko kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Seit dem 1. Juni können diese zu viel gezahlten Zölle zurückgefordert werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Statement sowie auf der Internetseite der mexikanischen Regierung (Gobierno de México). 

Die Zollquoten wurden dagegen angepasst und auf die Handelsbeziehung VK - Mexiko zugeschnitten, sodass in Zukunft die Tabelle Nr. 4 (S. 19) Anwendung findet. 

Neues Freihandelsabkommen

Das TCA soll jedoch lediglich von vorübergehender Natur sein. Beide Länder haben sich dazu verpflichtet, ein neues und vertiefteres Abkommen auszuhandeln, das weit über das bestehende Abkommen (Roll-Over) hinausgehen soll. 

Am 20. Mai 2022 wurde der Beginn der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Staaten bekannt gegeben. Das damit angestrebte neue und tiefgründige Freihandelsabkommen soll unter anderem den Handel mit Waren und Dienstleistungen stärken, Investitionsströme erhöhen und den digitalen sowie grenzüberschreitenden Handel fördern. Zukunftsorientierte Themen wie zum Beispiel Geschlechtergleichstellung und Innovationen sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Die erste Verhandlungsrunde soll im Juli stattfinden. 

Quellen/Weitere Informationen:

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