Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung EFTA Internationale Handelsabkommen

EFTA-Türkei: modernisiertes Freihandelsabkommen in Kraft

Das Abkommen ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten

Zwischen der Türkei und den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen besteht seit 1992 ein Freihandelsabkommen. Industriegüter und Fischereierzeugnisse können bereits jetzt zollfrei gehandelt werden. Das modernisierte Abkommen beinhaltet neben dem Warenhandel Bestimungen zu den folgenden Bereichen:

  • Dienstleistungen
  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Öffentliche Beschaffung
  • Wettbewerb
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Streitbeilegung

Die Modernisierung umfasst zudem verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Der Handelt mit unverarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird in bilateralen Agrarabkommen geregelt, die ebenfalls modernisiert wurden.  

Den Text des Abkommens sowie die Protokolle finden Sie auf der EFTA-Homepage: Freihandelsabkommen EFTA-Türkei


nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.