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EU Customs & Trade News EU Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Einfuhrverbot für Zitronen aus Argentinien wird aufgeboben

Es werden stattdessen risikobasierte Maßnahmen für die Einfuhr umgesetzt.

Das Einfuhrverbot wird zum 1. Mai 2021 aufgehoben. Es galt seit 16. August 2020. Begründet wurde es mit pflanzenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen.

Ziel ist es weiterhin, die Einschleppung des Schädlings Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa in die Europäischen Union zu verhindern. Deshalb werden risikobasierte Maßnahmen für die Einfuhr eingeführt, beispielsweise eine Registrierung der Erzeugungsfelder, Rückverfolgbarkeitscodes, amtliche Kontrollen vor Ort und eine vermehrte Stichprobenentnahme. Die Einfuhr in die EU ist erlaubt, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Details enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/682.

Quelle:
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/682 der Kommission vom 26. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/715 hinsichtlich spezifizierter Früchte mit Ursprung in Argentinien; ABl. L 144 vom 27. April 2021, S. 31.   

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