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Zollbericht Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote, Beschränkungen und Standards

Bei der Einfuhr sind marokkanische Einfuhrverbote, Beschränkungen und Produktstandards zu beachten.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Einfuhrverbote und andere Schutzmaßnahmen

Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen gelten grundsätzlich für Waren, die den Schutz, die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher sowie die Umwelt, öffentliche Ordnung, Moral oder das nationale Erbe Marokkos gefährden können. Nachahmungen, Fälschungen sowie Produkte, die den Normen, Standards und Kennzeichnungsvorschriften nicht entsprechen, dürfen nicht eingeführt werden.

Darüber hinaus bestehen auch spezifische Einfuhrverbote für

  • Absinth und ähnliche Erzeugnisse
  • Anethol, Anis oder Sternanis und deren Extrakte
  • Kriegswaffen, Teile davon und Munition
  • Getränke auf der Basis von Wein oder Alkohol
  • aromatisierte Spirituosen
  • Cannabis
  • bestimmte Teppiche
  • pharmazeutische Zubereitungen für den Veterinärbereich, die Nitrofurane, Chloramphenicol oder Gentamicin enthalten
  • Plastiktüten (mit Ausnahme von Gefrier- und Müllbeuteln sowie Plastiktüten zur Verwendung in der Industrie oder in der Landwirtschaft)
  • leeres Holzverpackungsmaterial
  • gefährliche Abfälle.

Für einige Waren muss der Importeur eine Einfuhrlizenz (licence d'importation) beantragen. Hierzu gehören grundsätzlich sämtliche gebrauchten Waren, verschiedene chemische Substanzen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, runderneuerte und gebrauchte Luftreifen, Pulver und Sprengstoffe, pyrotechnische Artikel, Thermometer, Kühl- und Gefriergeräte, die ozonschädigende Substanzen enthalten, Abfälle und Schrott aus unedlen Metallen, Messer, Waffen (auch als Antiquitäten) sowie Asbest und unbemannte Flugobjekte (Drohnen).

Marokko wendet auch Antidumping-Maßnahmen zum Schutz der eigenen Wirtschaft an, zum Beispiel für PVC aus der EU. Das marokkanische Handelsministerium veröffentlicht die Beschlüsse zu Antidumping, Antisubvention und Schutzmaßnahmenuntersuchungen regelmäßig unter „Mésures correctives a l‘importation

Standardisierung

Für eine Vielzahl von importierten Produkten ist bei der Zollabfertigung und für die Marktzulassung eine Konformitätsbescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigung bestätigt die Einhaltung der marokkanischen Normen und Qualitätsstandards. Folgende Liste enthält alle obligatorischen technischen Regulierungen, die beachtet werden müssen. Sie ist nach Produktgruppen unterteilt: "Liste des réglementations techniques et normes d'application obligatoire". 

Seit 2020 ist ein neues Konformitätsprogramm für zahlreiche Industriewaren in Anwendung. Dazu gehören unter anderem elektrische Geräte, Textilien, Baustoffe, chemische Produkte und Autoersatzteile. Mit den neuen Vorschriften wird das Gesetz Nr. 24.09 über die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen aus 2015 implementiert. Neu ist, dass die Überprüfung der Konformität der meisten Industrieprodukte bereits im Exportland stattfinden muss (Vorversandkontrolle). Die Kontrolle dieser Waren wird nicht mehr an den Grenzübergängen in Marokko durchgeführt. Außerdem muss die Ware vorschriftsgemäß markiert und etikettiert werden. Folgende Unternehmen besitzen zurzeit eine Akkreditierung für die Konformitätskontrolle: das französische Unternehmen Bureau Veritas, der deutsche TÜV Rheinland, das spanische Applus Fomento, SGS Marokko und Intertek Labtest. Seit dem 20. Juni 2020 müssen marokkanische Importeure Konformitätsbescheinigungen vorlegen, die zuvor von einem dieser Unternehmen ausgestellt wurden.

Folgende Produkte werden weiterhin ausschließlich nach dem Eintreffen in Marokko im Rahmen der so genannten "destination inspection" kontrolliert und benötigen folglich keine Zertifizierung im Exportland:

  • Fahrzeugersatzteile (z.B. Bremsbeläge, Reifen, Batterien, Windschutzscheiben, Filterelemente, mechanische Steuerkabel)
  • Baumaterialien (z.B. Keramikfliesen, Zement, Sanitäranlagen, Armaturen, Rohre aus Kunststoff, Holzplatten)
  • Öfen und Gasheizungen
  • Elektrogeräte (z.B. Ladegeräte für Mobiltelefone, Batterien, Sicherungsschalter)
  • bestimmte Textil-/Bekleidungsartikel außer Arbeitskleidung
  • Teppichböden, Decken, Textilien für Möbel und
  • Windeln.

Die vollständige Liste der Waren, die nach ihrer Ankunft in Marokko kontrolliert werden, kann ebenfalls auf der Webseite des marokkanischen Industrie- und Handelsministeriums eingesehen werden. Die Waren werden an der Grenze auf ihre Übereinstimmung mit marokkanischen Normen überprüft. Die Kosten für die bei Bedarf zu erstellenden Laboranalysen sind vom Einführer zu tragen. Für Waren, die den ISO-Standards entsprechen, wird in der Regel ein Konformitätszertifikat in Marokko ausgestellt. Die zuständige Stelle für Standardisierung ist das Institut Marocain de Normalisation (IMANOR).

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