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EU/Mali – Restriktive Maßnahmen

Die EU schafft einen Rechtsrahmen für Sanktionen.

Mit dem Beschluss wird zunächst der neue Rechtsrahmen geschaffen, jedoch werden noch keine  Personen oder Organisationen aufgelistet. Bisher konnte die EU nur die von den Vereinten Nationen beschlossenen Sanktionen in EU-Recht umsetzen.

Die restriktiven Maßnahmen können Einreiseverbote und das Einfrieren von Finanzmitteln umfassen und sowohl für Einzelpersonen als auch Organisationen gelten. Zudem besteht ein Verbot, den benannten Personen und Organisationen direkt oder indirekt Gelder zur Verfügung zu stellen.

Quellen:             

  • Pressemitteilung des Rats der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2021;
  • Verordnung (EU) 2021/2201; ABl. L 446 vom 14. Dezember 2021, S. 1;
  • Beschluss (GASP) 2021/2208; ABl. L 446 vom 14. Dezember 2021, S. 44.
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