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Zollbericht Uganda Freizonen, Investitionsförderung

Export- und Investitionsförderung

Die ugandische Regierung bietet Unternehmen, die in Freizonen und Industrieparks aktiv sind, Anreize im Bereich der direkten und indirekten Besteuerung.

Von Andrea Mack

Mit dem 2014 erlassenen Gesetz zur Errichtung von Freizonen (Free Zones Act) fördert die ugandische Regierung Investitionen von exportorientierten Unternehmen in den Bereichen Produktion, Handel und Dienstleistungen. Bei den Free Zones kann es sich um Export Processing Zones (etwa für Agro-Processing oder Mineralienverarbeitung) oder Free Port Zones (zur Lagerhaltung) handeln. Zuständig für die Vergabe von erforderlichen Lizenzen an Unternehmen ist die Uganda Free Zones Authority (UFZA). Es steht auch ausländischen Investoren offen, eine Lizenz als Entwickler, Betreiber oder Verwalter einer Freizone zu beantragen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Freizonen-Status bietet Unternehmen eine Reihe von Zoll- und Steuervergünstigungen. Maschinen und Anlagen, Ausrüstungen sowie Ausgangsmaterial für die Herstellung von Exportgütern können ohne Zahlung von Einfuhrabgaben in Freizonen verbracht werden. Mindestens 80 Prozent der hergestellten Güter müssen exportiert werden.

Ein neues Investitionsgesetz (Investment Code Act) ist 2019 in Kraft getreten. Auch ausländische Investoren können von Anreizen profitieren, wenn sie sich in einem der 26 prioritären Wirtschaftszweige engagieren, die in Schedule 2 des Gesetzes gelistet sind. Zu den Anforderungen, die zu erfüllen sind, zählen beispielsweise die Beschaffung von 70 Prozent der verwendeten Rohstoffe vor Ort, die Substitution von 30 Prozent des Wertes der importierten Produkte und der Export von mindestens 80 Prozent der produzierten Waren. Zuständig für die Erteilung von Investitionslizenzen und die Vergabe von Incentives ist die Uganda Investment Authority (UIA), die ein One-Stop-Centre für die Registrierung von Unternehmen eingerichtet hat. Die Regierung hat die UIA mit der Entwicklung von über 20 Industrie- und Gewerbeparks im ganzen Land beauftragt. Dort werden Unternehmen Grundstücke zu günstigen Preisen zur Verfügung gestellt. Neben steuerlichen Anreizen wird auch eine Zollbefreiung für importierte Rohstoffe und Zwischenprodukte, Maschinen und Ausrüstungen sowie Ersatzteile für die ausschließliche Verwendung in den Industrieparks gewährt.  

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