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Zollbericht EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Fortschritte in der Um- und Durchsetzung von EU-Handelsabkommen

Konsequentere Umsetzung sowie Durchsetzung der EU-Handelsabkommen und internationaler Handelsregeln ermöglichen einen Anstieg der EU-Ausfuhren in 2020 um 5,4 Milliarden Euro.

Von Melanie Hoffmann

Am 27. Oktober 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den aktuellen Jahresbericht über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen in der Europäischen Union (EU). 

Handel mit Präferenzhandelspartnern in 2020

Der Bericht deckt 37 wichtige Präferenzhandelsabkommen mit 67 Partnern ab, die vollständig und über das gesamte Jahr 2020 Anwendung fanden und mehr als 90 Prozent des Präferenzhandels der EU ausmachten. Der Handel mit diesen 67 Partnern entspricht 32 Prozent des gesamten Außenhandels der EU (Handel mit allen 77 Partnern = 34,5 Prozent) und hat 2020 einen Handelsüberschuss von 124 Milliarden Euro erwirtschaftet.

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Das Jahr 2020 war durch die Coronapandemie geprägt und löste schwerwiegende Folgen für den Handel aus. Der Handel mit den 67 Präferenzpartnern ging um 9,1 Prozent zurück, wobei die Ausfuhren von Chemikalien anstiegen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass trotz der Coronapandemie der EU-Präferenzhandel weniger stark sank, als der EU-Handel mit Partnern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht. Aus dem aktuellen Bericht geht hervor, dass Handelsabkommen wechselseitige Handels- und Investitionsströme erleichtern und zugleich stärken. Handelsabkommen sind deshalb auch wichtig, um die wirtschaftliche Erholung von Covid-19 voranzutreiben.

Konkrete Maßnahmen erleichtern Ausfuhren und verteidigen die Interessen der EU

Die Kommission hat im vergangenen Jahr konkrete Maßnahmen ergriffen, um den internationalen Handel zu fördern. Im Jahr 2020 wurden 33 Handelshemmnisse in 22 Partnerländern beseitigt. Der stetige Abbau von Handelshemmnissen über die letzten Jahre hinweg ermöglicht europäischen Unternehmen zusätzliche Exporte zu tätigen.

Unternehmen werden dabei aber nicht nur durch den Abbau von Handelsbarrieren unterstützt, sondern erfahren auch durch eine neue Online-Plattform "Access2Markets" und das neue Beschwerdesystem zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Bekämpfung von Verstößen gegen Verpflichtungen direkte Unterstützung. Unternehmen können die neuen Instrumente unmittelbar in Anspruch nehmen. Die aktive Nutzung des Streitbeilegungsmechanismus der WTO kommt Unternehmen ebenfalls indirekt zugute.

Zudem ermöglichen neue Überprüfungsmechanismen, EU-Vorschriften sowie weitere Instrumente und Vorschläge, die Interessen der EU noch besser durchzusetzen sowie zu verteidigen.

Kommission unterstützt KMU bei der Nutzung von Handelsregeln und -abkommen

KMU bescheren nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze, sondern erwirtschaften auch etwa die Hälfte des europäischen BIP. Dennoch stehen sie immer wieder vor großen Hürden, Freihandelsabkommen zu nutzen. Gründe hierfür sind fehlende oder schwierig auffindbare Informationen und mangelndes Know-how. Damit auch KMU von den Vorteilen der Freihandelsabkommen profitieren können, unterstützt die Kommission unter anderem durch Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Tools und Helpdesks sowie -zentren. 

Im Oktober 2020 führte die Kommission das Online-Tool "Access2Markets" ein, welches kostenlose Informationen zu 122 Ausfuhrmärkten außerhalb der EU und 190 Ursprungsmärkten zur Verfügung stellt. Unternehmen können nach Zöllen, Steuern, Kontingenten, Einfuhrförmlichkeiten und -verfahren sowie Ursprungsregeln recherchieren. 

Zudem hat die Kommission zahlreiche Leitfäden veröffentlicht sowie Schulungen und Webinare angeboten, um Unternehmen bei der Nutzung von EU-Handelsabkommen zu helfen. Um die Zusammenarbeit mit den Unternehmen weiterhin zu vertiefen, hat die Kommission ihre Zusammenarbeit mit Vertretern von EU-Geschäftsinteressen in der EU und in Drittländern ausgebaut. 

Nicht zu vernachlässigen sind auch die speziellen KMU-Kapitel in den aktuellsten EU-Freihandelsabkommen. 

Abbau von Handelshemmnissen in einem Jahr voller Herausforderungen

Die Coronapandemie hat dazu geführt, dass zahlreiche Länder protektionistische Maßnahmen und somit tarifäre als auch nichttarifäre Hemmnisse (wieder) eingeführt haben. 

Handels- und Investitionshemmnisse in 2020

Art der Maßnahme

Anzahl der Hindernisse

Neue Hemmnisse (in 2020 registriert)

Beseitigte Hemmnisse

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen

109

13

17

Technische Handelsmaßnahmen

79

5

6

Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßige Beschränkungen

78

5

2

Verwaltungsverfahren

41

5

4

Dienstleistungen und Investitionen

39

4

1

Rechte des geistigen Eigentums

35

1

0

Öffentliches Beschaffungswesen

28

3

1

Ausfuhrabgaben und -beschränkungen

16

1

1

Sonstige Maßnahmen

37

4

1

Insgesamt

462

41

33

Handels- und Investitionshindernisse in 66 Drittländern; Stand: 31. Dezember 2020Quelle: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/3deeb51a-3709-11ec-8daf-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF/source-search

Die meisten Handelshemmnisse wurden auch im Jahr 2020 von China erlassen (40 Hindernisse). Gefolgt von Russland, Indonesien und den USA mit jeweils 26 Maßnahmen. 

Um Ressourcen zur Beseitigung von Handelshemmnissen gezielt einzusetzen, hat die Kommission eine zentrale Anlaufstelle (Single Entry Point - SEP) geschaffen, die über die Online-Plattform Access2Markets erreicht werden kann. 

EU fordert Maßnahmen zur konsequenten Weiterführung der WTO-Streitbeilegungsverfahren

Trotz der Blockade der WTO-Streitbeilegung hält die EU weiterhin an der multilateralen Streitbeilegung fest. Denn diese sei nach wie vor wichtig für die wirksame Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen. Als Reaktion auf die Blockade hat die EU im April 2020 mit ausgewählten weiteren WTO-Mitgliedern eine Mehrparteien-Interimsvereinbarung (MPIA) geschaffen, die ihren Teilnehmern ein Berufungsrecht in WTO-Streitfällen ermöglicht, solange das WTO-Berufungsgremium handlungsfähig ist. Das MPIA wurde bereits in mehreren Streitigkeiten umgesetzt.

Anfang 2021 hat die EU neue Vorschriften verabschiedet. Damit erhält die EU die Möglichkeit, eigene Handelsinteressen gegen illegal handelnde Partner zu schützen. So kann die EU Gegenmaßnahmen gegen die Länder ergreifen, die Handelsregeln verletzen und gleichzeitig die Beilegung von Streitigkeiten blockieren.

Quellen und weitere Informationen

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