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Zollbericht Brasilien Freizonen, Investitionsförderung

Freizone von Manaus

Unternehmen, die sich in der Freizone von Manaus niederlassen, können Waren grundsätzlich zollbegünstigt einführen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Die Freizone Zona Franca de Manaus ist ein Industrie- und Handelszentrum mit besonderen steuerlichen Vergünstigungen im Amazonasgebiet. Sie wurde aufgrund der weiten Entfernung dieser Region zu den großen Industriezentren Brasiliens dort eingerichtet. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetzesdekret Nr. 288 vom 28. Februar 1967. Seither hat sich die Amazonasmetropole Manaus zunehmend zu einem interessanten Industriestandort entwickelt. 

Zu den steuerlichen Vergünstigungen zählen zum Beispiel die Befreiung von den Einfuhrzöllen (Impostos de Importação – II) und von der Steuer auf Industrieprodukte (Imposto sobre Produtos Industrializados - IPI). Darüber hinaus sind die auszuführenden Waren vom Ausfuhrzoll befreit.

Ausländische Vorprodukte, die unter Nutzung der Vergünstigungen in die Freizone verbracht worden sind, können dort be- oder verarbeitet, zusammengesetzt, gemischt, instandgesetzt oder in anderer Weise veredelt oder behandelt werden. Werden in der Freizone unter Verwendung von ausländischen Erzeugnissen hergestellte Waren in das brasilianische Zollgebiet eingeführt, so sind gemäß Art. 7 des Gesetzesdekretes Nr. 288 anteilig Einfuhrabgaben auf die ausländischen Rohstoffe und Zwischenprodukte zu entrichten, die für die Herstellung der jeweiligen Waren verwendet wurden.

Ausgenommen von den in der Freizone geltenden Sonderbestimmungen sind gemäß Art. 3 Ab. 1 des Gesetzsdekretes Nr. 288 unter anderen Waffen, Munition, Tabakwaren, alkoholische Getränke, Personenkraftwagen sowie Parfum- und kosmetische Produkte (mit Ausnahme von Produkten der HS-Positionen 3303 bis 3307).

Die Genehmigung zur Niederlassung erteilt die Aufsichtsbehörde Superintendência da Zona Franca de Manaus (SUFRAMA), eine Behörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft.

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