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Zollmeldung Irak Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Irak -  Beglaubigung der Handelspapiere durch BVA nicht mehr erforderlich

Bonn (GTAI) –  Wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) über das Deutsche Wirtschaftsbüro im Irak mitteilt, ist seit dem 7. Oktober 2019 eine Beglaubigung der Handelspapiere durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) nicht mehr erforderlich. Demnach reicht künftig die Vorbeglaubigung der Handelsrechnung und des Ursprungszeugnisses durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Einreichung der Dokumente bei der „Arab German Chamber of Commerce and Industry (Ghorfa)“ für eine Legalisation durch den Handelsattaché bei der irakischen Botschaft aus. 

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