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Zollbericht Kirgisistan Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren Importeuren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

Von Karin Appel | Bonn

Derzeit gibt es in Kirgisistan fünf freie Wirtschaftszonen:

  • FWZ "Bischkek"
  • FWZ "Maimak"
  • FWZ "Naryn"
  • FWZ "Leilek"
  • FWZ "Karakol".

In den Gebieten der freien Wirtschaftszonen werden unternehmerische Tätigkeiten zur Herstellung von Leichtindustriewaren, Lebensmitteln, Konsumgütern, Baumaterialien und zur Erbringung von Dienstleistungen (Rechts-, Automobil- und Luftfrachttransporte, Versicherungen usw.) ausgeübt. Die Tätigkeiten sind dabei von allen Steuer- und Zollzahlungen befreit (durch das Regierungsdekret vom 16. Juni 2014 Nr. 332). 

Um jedoch im Gebiet der freien Wirtschaftszonen tätig sein zu dürfen, muss eine Gebühr in Höhe von 0,5 Prozent bis 2 Prozent des Erlöses aus dem Verkauf von Waren, Werken und Dienstleistungen gezahlt werden.

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