Zollmeldung Angola Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen
Neue devisenrechtliche Bestimmungen für Warenimporte und -exporte
Die geänderten Rahmenbedingungen gelten seit 14. Mai 2021.
31.05.2021
Die Nationalbank Angolas (BNA) hat mit Aviso N.° 04/2021 die Regeln und Verfahren aktualisiert, die bei der Durchführung von Devisengeschäften zur Abwicklung von Wareneinfuhren und -ausfuhren in Angola zu beachten sind.
Die neue Regelung gilt für alle Parteien, die an Devisengeschäften im Zusammenhang mit dem Import und Export von Waren beteiligt sind, ausgenommen sind Unternehmen im Öl- und Diamantensektor.
Die Transaktionen sind von einer Lizenzierung durch die angolanische Nationalbank befreit. Die Devisengeschäfte werden stattdessen von zwischengeschalteten Bank-Finanzinstituten (Instituições Financeiras Bancárias) durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie in Aviso N.° 04/2021 (ersetzt den zuvor geltenden Aviso N.° 05/2018).